Der Elternverein
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Eine wichtige Grundlage für eine gute Zusammenarbeit ist die Kommunikation untereinander. Ein Elternverein soll dabei die vielen Meinungen und Anregungen aller Eltern in einen, für alle optimalen, Konsens bringen.
Der Elternverein ist eine wichtige Institution in der Partnerschaft zwischen Schüler:innen, Lehrer:innen und Eltern / Erziehungsberechtigten. Untenstehend die wichtigsten Aufgaben des Elternvereins.
Wollen Sie nähere Informationen haben, treten Sie gerne mit uns in Kontakt.
Die Aufgaben
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- Vertretung der Interessen der Eltern/Erziehungsberechtigte im Sinne einer guten Ausbildung unserer Kinder
- Weitergabe von Anliegen an die Schulleitung
- Mitwirkung im Schulgemeinschaftsausschuss (SGA)
- Mithilfe bei Lösung von Problemen
- Finanzielle Unterstützung für Schüler:innen
- Finanzielle Unterstützung von Schulprojekten
Die rechtliche Grundlage für Elternvereine ist das Schulunterrichtsgesetz, insbesonders § 63 und § 63a.
Weitere Informationen finden Sie beim Niederösterreichischen Landesverband der Elternvereine und beim Bundesverband der Elternvereinigungen an mittleren und höheren Schulen Österreichs.
Die Mitgliedschaft
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Mit der Zahlung des Jahres-Mitgliedsbeitrages von €18,00 pro Familie wird die Mitgliedschaft für das jeweilige Schuljahr begründet. Mitglied können alle Erziehungs- und Obsorgeberechtigen von Schüler:innen des BRG | BORG St. Pölten werden.
Familien, die mehrere Kinder an unserer Schule haben, zahlen den Mitgliedsbeitrag nur einmal, da der Betrag pro Familie (nicht pro Kind) gilt.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt € 18,00. Bitte überweisen Sie ihn auf das EV-Vereinskonto:
AT51 2025 6000 0126 2237
Der Elternverein ist auch für jede darüber hinausgehende finanzielle Unterstützung dankbar. Jeder EURO kommt direkt den Schüler:innen zugute z.B. für die Finanzierung des Schulpsychologen, außerbudgetäre Anschaffungen für die Schule oder soziale Hilfen.
Rechte und Pflichten der Mitglieder
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Rechte und Pflichten der Mitglieder
- Mitglieder haben den Vereinszweck zu fördern.
- Mitglieder können um finanzielle Zuschüsse für Schulveranstaltungen ansuchen.
- Mitglieder haben Stimmrecht in der Generalversammlung und das aktive und passive Wahlrecht.